Informationen zum Abbrennen von Osterfeuern als Brauchtumsveranstaltung
Osterfeuer sind Feuer im Rahmen regionalen Brauchtums, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden dürfen. Osterfeuer am Karsamstag (16. April 2022); das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig;
Weithin sichtbare Feuer sind der zuständigen Feuerwehr unbedingt rechtzeitig vorher zu melden:
Kdt. ABI Willibald Wurzinger 0699-10811641 oder Kdt. Stv. OBI Andreas Teibinger 0664-75047085
EMAIL: kdo.025@bfvgu.steiermark.at
Weitere Info’s: Osterfeuer
Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um Abfall). Ein „Zusammensammeln“ von Strauch- und Baumschnitt zu sehr großen Feuern ist nicht zulässig! In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!
Feuer und Feuerstellen sind entsprechend zu überwachen und zu beaufsichtigen. Bitte achten sie auf die Windrichtung und den enstprechend großen Abstand zu Gebäuden, trockenen Wald- und Wiesenflächen!
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